Donnerstag, 7. Mai 2009

Kritikpunkte an dem geplanten Gesetz

Websperren gegen Kinderpornografie?

1. Mangelnde Prüfung

Warum ist weder ein Richtervorbehalt noch eine nachträgliche Prüfung vorgesehen? Auf Grund der Natur der Liste steht eine Veröffentlichung derselben zur Prüfung durch Journalisten, Verbraucherschützer und die Öffentlichkeit steht natürlich außer Frage. Gerade deshalb muss eine richterliche Prüfung erfolgen.

2. Dringlichkeit I

Ministerin von der Leyen begründet die Dringlichkeit der Maßnahmen mit dem hohen Zuwachs der Fallzahlen in der BKA-Statistik der Jahre 2006 und 2007. Dieser Zuwachs (111%, von 2.936 auf 6.206 Fälle) bezieht sich aber auf eingeleitete Ermittlungsverfahren, nicht auf Verurteilungen. In diese Steigerung floss zumindest teilweise die Operation Himmel mit ein, die alleine als bislang größte Ermittlungsaktion 12.000 Verfahren wegen Zugriffen auf Inhalte eines Servers eröffnet. Die Steigerung in der Statistik ist also vermutlich dem außergewöhnlichen und einmaligen Fahndungserfolg des BKA in dieser Operation zuzuschreiben. Ein tatsächlicher Anstieg des stattfindenden Handels mit kinderpornographischem Material ist aus den Zahlen jedenfalls ohne weiteres nicht herzuleiten. Zu beachten insbesondere: bisher sind mindestens 50% der schon bearbeiteten Verfahren eingestellt worden.

3. Dringlichkeit II bzw. Wirkung

Ministerin von der Leyen will „die Anbieter empfindlich [treffen], weil weniger Geld eingeht.“ Nach Recherchen der c't berichtet ein spezialisierter Ermittler des LKA Niedersachsens, ein Anwalt, der oft Angeklagte des Besitzes von Kinderpornografie vertreten hat, sowie eine Jugendschützerin und Medienwissenschaftlerin sagen, dass der kommerzielle Handel mit Kinderpornografie nicht im Internet stattfindet.

4. Technik

Es gibt im Prinzip drei Möglichkeiten, die Websperren technisch umzusetzen:

Eine Sperrung über die DNS-Server, wie bisher diskutiert, ist trivial zu umgehen. Auch ist es nicht einfach, sie korrekt zu setzen, um einerseits jeden Zugriff auf die angebotenen Inhalte zu verhindern und andererseits keine Seiten, die gar nichts mit Kinderpornografie zu tun haben, zu blockieren.

Eine Sperrung der IP-Adresse ist dagegen zwar deutlich schwerer zu umgehen, hat aber noch mehr als die DNS-Sperre das Problem, dass fast unweigerlich auch „saubere“ Seiten gesperrt werden, da sogenanntes „Shared Webhosting“ heutzutage bei nahezu allen Providern Standard ist. Dazu kommt, dass es nicht schwer ist, die IP-Adresse z.B. mit Diensten wie dynDNS o.ä. regelmäßig zu wechseln und so dem BKA immer einen Schritt voraus zu sein.

Die dritte Möglichkeit, die Inhalte zu filtern, ist technisch äußerst schwer umsetzbar. Der Aufwand, um dies konsequent und ohne Leistungseinbußen umzusetzen, wäre unangemessen hoch. Hinzu kommt, dass auch ein solcher Filter mit relativ einfachen Mitteln (z.B. Tunnel wie VPN, Anonymisierungsdienste wie tor, etc.) von Privatanwendern ausgehebelt werden kann.

5. Erfolg anderer Länder mit Websperren I

Frau von der Leyen behauptet, Websperren z.B. in den skandinavischen Ländern seien sehr erfolgreich. Als Beispiel führt sie auf, dass in Schweden täglich durchschnittlich 50.000 Klicks blockiert werden. Leider wird nicht erfasst, welcher Art diese Klicks sind. Somit ist nicht klar, welcher Art die blockierten Aufrufe sind.

Der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, fiel jüngst der Bundesregierung in den Rücken. Er äußerte massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der dort installierten Webseiten-Sperren: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, erklärte er gegenüber dem Focus.

6. Erfolg anderer Länder mit Websperren II

Aus vielen Ländern, in denen Sperrlisten installiert und aktiv sind, sind in den letzten Monaten die Listen aufgetaucht, wenn auch keine aktuellen Listen. Dabei kann man einige interessante Beobachtungen machen:

  • Sowohl auf der dänischen als auch auf der finnischen Sperrliste fanden sich mehrheitlich Adressen, die nach dem jeweils gängigen Strafrecht nicht als Kinderpornografie einzuordnen sind.

  • Die z.B. auf der finnischen Sperrliste aufgelisteten Seiten sind zum großen Teil in westlichen, für Fahnder zugänglichen Ländern wie den USA und Europa gehostet. Die Seiten trotzdem zu sperren, grenzt an eine Straftat durch Unterlassung.

  • Insbesondere haben andere Länder mit Websperren die Erfahrung gemacht, dass Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten nach einer Sperrung eben trotz der oben genannten Zugänglichkeit nicht gesperrt werden. Dies hat die Kinderschutzorganisation Carechild eindrucksvoll deutlich gemacht. Das Ergebnis einer Stichprobe: Nach einer email an 20 auf der (1 Jahr alten) dänischen Sperrliste gelisteten Webseiten waren nach drei Stunden (!) 16 Webseiten offline, nach einem Tag waren 16 Webseiten abgeschaltet. Bei drei Webseiten machten die Betreiber geltend, keine illegalen Inhalte zu veröffentlichen. Dieses Beispiel zeigt, dass Websperren dafür sorgen können, dass die Webseiten ausgeblendet, aber nicht abgeschaltet werden. Damit sind Websperren für die Betreiber von kinderpornographischen Webseiten förderlich, da sie kostenlose Werbung und Schutz vor Strafverfolgung darstellen könnten.

7. Schutz von Hacker- oder Verwechslungsopfer

Was sollen die Betreiber von (ausländischen) Webseiten machen, die auf der Sperrliste landen, wenn sie sich nichts vorzuwerfen haben? Da keine Information an die Betreiber einer Seite geplant sind, können Sie weder aktiv werden, um die möglicherweise unter geschobenen Inhalte zu entfernen oder das Missverständnis durch Altersnachweise oder ähnlichem auszuräumen. Wie soll eigentlich der Betreiber einer ausländischen Webseite überhaupt erfahren, dass ihm die Veröffentlichung von Kinderpornografie vorgeworfen wird und damit unter Umständen deutsche Kunden komplett ausgeschlossen werden?

Die Kontaktmöglichkeit mit dem BKA, die auf der Stopp-Seite angegeben ist, ist in dieser Hinsicht absurd zu nennen: Zum einen bekommen beispielsweise ausländische Betreiber ja gar nicht mit, dass ihre Seite gesperrt worden ist. Und der Besucher einer unter Verdacht geratenen Seite hat ja kaum einen Grund, beim BKA Beschwerde zu führen.

Hinzu kommt, dass das BKA; also die Behörde, die auch den Anfangsverdacht und das Vorurteil über die Webseite gefällt hat, dann auch über mögliche Einwände und Beschwerden zu entscheiden hat. Das sorgt für einen Rollenkonflikt: Wenn das BKA den Fehler zu gibt, steht es schlecht da, weil es einen Fehler gemacht hat. Andererseits muss es natürlich eine solche Verwechslung zugeben.

Es ist daher unumgänglich, eine zumindest zeitnahe nachträgliche Prüfung durch einen Richter fest einzubauen.

8. Alles tun gegen Kinderpornografie

Die Bundesregierung und der Bundestag müssen natürlich alles gegen Kinderpornografie tun. Das zu signalisieren ist sicherlich einer der Gründe für das geplante Gesetz. Das Signal, das das Gesetz in dieser Form aber ausstrahlt, ist eher: „Wir starten einen dilettantischen Versuch, das Problem zu verdecken, tun aber nichts dagegen.“

9. Anfixerei

Ministerin von der Leyen will mit den Websperren unter anderem verhindern, dass Internetnutzer, die zufällig auf Kinderpornografie stoßen, nicht „angefixt“ werden. Das würde aber voraussetzen, dass Kinderpornografie süchtig machen würde. Eine solche These halte ich vergleichbar mit der inzwischen glücklicherweise überwundenen These, dass homosexuelle Pornographie Kinder und Jugendliche zu Homosexuellen machen würde. Zudem sind mir keine Quellen bekannt, die belegen, wie einfach oder schwer es ist, zufällig auf Kinderpornografie zu stoßen. Ich weiß aus Diskussionsforen von einem konkreten Fall, in dem zufällig ein(!) kinderpornographisches Bild entdeckt wurde. Ich weiß von zahlreichen Personen, die testweise bei der (absichtlichen) Suche nach Kinderpornografie nicht fündig geworden sind.

Tatsache ist doch, dass die früher oder später eben doch bekannt werdende Liste des BKA jemandem, der nach Kinderpornografie sucht eben doch den Zugang extrem erleichtert, da er sich an der dann bekannten Liste bedienen kann.

10. Gegen den Bürgerwillen

Eine großer Mehrheit derjenigen, die sich viel im Internet bewegen, scheint gegen die geplante Initiative zu sein. Entsprechende Petitionen auf der Webseite des Bundestags erreichten da recht eindeutige Stimmenzahlen: Eine Petition gegen Websperren steht aktuell (Donnerstag, 07.05.2009, 08:34) auf etwa 41.150 Stimmen. Die Petition, die sich für Websperren ausspricht steht (nach längerer Laufzeit) bei 112 Stimmen.

Der Bürger will keine Websperren gegen Kinderpornografie!


Diese Liste darf und soll verwendet werden, z.B. um Euren Bundestagsabgeordneten jeder Fraktion anzusprechen und auf Eure Meinung aufmerksam zu machen. Ich freue mich auch über Ergänzungen und Hinweise auf Fehler!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen