Donnerstag, 23. April 2009

Für Behörden gesperrt

Als Protest gegen die geplante Internetsperren von Zensursula wird dieser Blog ab sofort für Behörden-IPs gesperrt. Diese bekommen nur noch ein Stopschild zu sehen.

Mehr Info.

Dienstag, 21. April 2009

Warum geheim?

Der Vertrag zwischen fünf großen Internetzugangsprovidern und dem BKA ist geschlossen. Immerhin ein Vertragsentwurf ist auch schon geleakt. Trotzdem haben beide Seiten über die genauen Inhalte des Vertrags Stillschweigen vereinbart. Warum eigentlich? Ich meine, dass die vom BKA erstellten Listen nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollten, was sie aber sicher früher oder später werden, ist ja eigentlich klar. Aber warum darf auch der Vertrag nicht an die Listen? Enthält er irgendwelche Details, die Kinderpornografen nutzen könnten, um die Sperren zu umgehen? Wohl kaum, dazu reicht eine kurze Recherche und je nach Betriebssystem 15 Sekunden, 27 Sekunden oder halt 2 Minuten 20 Sekunden. Oder, wer einen Router benutzt, ändert dort die Eintragung.

Vielleicht steht drin, dass die Provider den Zugriff auf die gesperrten Seiten nun doch nicht nur anonym, sondern mit IP-Adresse oder womöglich direkt mit Name und Anschrift an das BKA melden müssen? Wundern würde mich das nicht, denn es ist für mich offensichtlich, dass diese Websperren keinerlei Auswirkungen auf den Konsum von Kinderpornografie haben, erst recht nicht die kommerzielle Seite der Kinderpornografie.

Freitag, 17. April 2009

Leserbrief zum Artikel "Stoppschild im Internet"

Leider gehören viele Zeitungen dieser Tage zu der Gruppe derjenigen,
die die Argumente von Ministerin von der Leyen und anderen weitgehend
ungeprüft übernehmen. Im Einzelnen: Der Zugang zu
kinderpornografischem Material soll mit einer sogenannten DNS-Sperre
durchgeführt werden. Das ist in etwa vergleichbar mit der Streichung
aus dem Telefonbuch. Leider gibt es genügend ausländische
"Telefonbücher", die weder von der deutschen Regelung nicht betroffen
wären. Ausserdem werden die Anbieter schnell eigene "Telefonbücher"
verteilen. Somit greift die Sperre nur bei denjenigen, die nicht daran
interessiert sind, sie zu überwinden.
Sie schreiben von Seiten, die monatlich 50.000 Klicks erhalten. Als
Quelle scheint das BKA zu dienen. Leider geht nicht daraus hervor,
woher diese Klicks stammen. Nur ein Bruchteil davon wird von deutschen
Rechnern kommen, ein Großteil vermutlich von Suchmaschinen, die jede
Seite im Internet regelmäßig anklicken.
Frau von der Leyen hat behauptet, mit dieser Maßnahme die
kommerziellen Kinderpornografie anzugreifen. Die kommerzielle
Kinderpornografie findet im Internet kaum statt. Sie findet auf dem
Postweg und anderen Kommunikationskanälen statt.
Sie schreiben, dass das BKA die Haftung für Fehlsperren übernehmen
soll. Leider gehen Sie nicht darauf ein, wie das BKA kontrolliert
werden soll. Denn die Listen sollen geheim bleiben. Eine richterliche
Prüfung, eine Beschwerdestelle oder eine Neuprüfung einer auf die
Liste gesetzte Webseite, über all das ist nichts vorgesehen. Dabei ist
mindestens die richterliche Prüfung Pflicht.
Sehr vermisse ich einen Hinweis auf die Problematik, die z.B. in
Dänemark offenbar würde, wo eine Kinderschutzorganisation 20 Seiten
einer älteren Sperrliste des dänische Systems überprüft hat. Mit einer
einfachen Email an den jeweiligen Provider konnten in dem Test 16
Seiten vom Netz genommen werden, bei 3 Seiten erfolgte eine glaubhafte
Versicherung der Legalität der Seite. Die dänischen Behörden hatten
zwar Ihre Bevölkerung vor den Seiten "geschützt", aber wohl weiter
nichts unternommen.
Es gibt übrigens ein weiteres Land, in dem die Exekutive ungeprüft
Webseiten sperren kann: China. Jetzt sind wir in Deutschland auch so
weit.

Leserbrief zum Thema Sperrung von kinderpornografischen Webinhalten

"Eine Zensur findet nicht statt." So lautet Artikel 5, Absatz 1, Satz
3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Die Websperren können ihr Ziel aus mehreren Gründen nicht erreichen.
Zum einen, weil Sperrungen technisch nicht angemessen durchzuführen
sind: Jede in Frage kommende Methode lässt sich auf einfachste Weise
umgehen, trifft auch völlig harmlose, vom fraglichen Inhalt
unabhängige Seiten oder würde einen unglaublichen Hardware-Einsatz
benötigen.
Des weiteren sorgen Websperren für das bekannte "Aus dem Auge, aus dem
Sinn": Die Kinderschutzorganisation Carechild hat 20 Adressen aus der
dänischen Sperrliste überprüft. Mit einer einfachen Email an die
jeweiligen Provider gingen 16 der 20 Webseiten offline, bei drei
Webseiten teilten die Provider glaubhaft mit, dass keine illegalen
Inhalte vorlägen oder brachten Altersnachweise der abgebildeten
Personen bei. Wohlgemerkt: Dänische Behörden hatten die Adressen als
illegal eingestuft und sperren lassen, anstatt die Inhalte einfach mit
einer kurzen Email innerhalb weniger Tage komplett aus dem Netz zu
entfernen.
Das Argument von Frau von der Leyen, man könne der
Kinderpornografie-Industrie durch die Websperren wirtschaflich
treffen, zieht ebenfalls nicht. In der aktuellen Ausgabe der c't
finden sich Ermittler, Rechtsanwälte und Medienwissenschaftler, die
darin übereinstimmen, dass der kommerzielle Handel mit
Kinderpornografie nicht im Internet stattfindet, sondern hauptsächlich
auf dem Postweg. Ein Ermittler des LKA Niedersachsen fielen aus
langjähriger Berufspraxis nur zwei Fälle für kommerziellen Handel auf
Webservern ein.
Selbst, wenn all diese Einwände nicht wären, bliebe die Sperrung von
Webinhalten in der geplanten Form falsch. Es ist vorgesehen, dass das
BKA die Sperrliste geheim führt. An keiner Stelle ist eine
Beschwerdestelle, eine richterliche Prüfung, eine Benachrichtigung der
betroffenen Anbieter oder dergleichen geplant. Aber genau diese drei
Punkte wären auch bei einer gesetzlichen Lösung dringend nötig, um
rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen. Denn was passiert mit dem
Zahnarzt, dessen Webseite einige Tage lang illegales Material
enthielt, das ihm Hacker untergeschoben haben und der dadurch auf der
Sperrliste landete? Was ist mit Anbietern von legaler und rechtmäßiger
Erwachsenenpornografie, die nachweisen könnten, dass alle abgebildeten
Bilder von Erwachsenen stammen?

Eine Zensur findet nicht statt. Noch nicht.

Leserbrief zum Artikel "Asyl und Hartz IV"

Sehr geehrter Herr Drewes,

ich empfehle Ihnen vor Ihrem nächsten Korrespondentenbericht, sich
nicht nur auf die Angaben der dpa oder der Bild am Sonntag zu
verlassen, sondern demnächst mit ein wenig Aufwand ihren Artikel
realitätsnäher zu gestalten. Denn genau wie die dpa und die BamS
machen Sie in Ihrem Zitat des Kommissions-Entwurfs eine Auslassung,
die von entscheidender Bedeutung ist, so entscheidend, dass leider
sogar Ihre Überschrift nicht mehr stimmt. Der vollständige Ausschnitt
aus dem Entwurf lautet: "Bei der Berechnung des Betrags der
Asylbewerbern zu gewährenden Unterstützung stellen die
Mitgliedsstaaten sicher, dass der Gesamtbetrag(, auf den sich die
Asylbewerbern im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen
belaufen,) dem Betrag der Sozialhilfe entspricht, der eigenen
Staatsangehörigen gewährt wird." (Der eingeklammerte Abschnitt würde
von Ihnen ausgelassen.)
Sie sehen, es ist nicht so, dass Asylbewerbern nach diesem Entwurf der
Hartz IV-Betrag in Bargeld ausgezahlt werden soll, sondern die
Gesamtsumme, die sie Erhalten, und die auch aus Sachleistungen
gebildet werden kann, muss dem Hartz IV-Betrag entsprechen. Übrigens
hätten Sie den Fehler durch einen kurzen Blick auf den Originalentwurf
(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52008PC0815:DE:HTML),
auf die Meldung der Nachrichtenagentur AP (z.B.
http://de.news.yahoo.com/1/20090405/tde-kritik-an-eu-plan-zu-hartz-iv-leistu-27b490b.html)
oder auf Bildblog
(http://www.bildblog.de/6944/die-eu-will-unser-hartz-i-den-asylanten-geben/)
vermeiden können. Ich hoffe, dass sie in Zukunft wenigstens diese
Minimalrecherche für ein Seite 2-Thema zu leisten bereit sind und
Ihren Fehler berichtigen.
Ganz nebenbei zum Kommentar des CSU-Experten Weber: Auch zahlreiche
Deutsche erhalten Hartz IV, ohne einen Cent Steuern und Sozialabgaben
gezahlt zu haben. Und da Hartz IV die alte Sozialhilfe abgelöst hat
und mehr oder weniger das Existenzminimum darstellt, sollte es
korrekterweise auch allen in Deutschland lebenden Menschen zugestanden
werden und somit auch Asylbewerbern.

Leserbrief zum Thema Ärztefinanzen und Gesundheitssystem (veröffentlicht)

Man fragt sich, wo die Prioiritäten liegen und wo sie liegen sollten.
Da werden 1,6 Milliarden € Kosten veranschlagt, um eine
Gesundheitskarte einzuführen, deren Nutzen bestenfalls als umstritten
bezeichnet werden kann. Es bestehen große Bedenken, was eine weitere
Sammlung von überaus privaten Daten für den Datenschutz bedeuten
könnte. Die Kosten, die wie bei jedem Großprojekt sicherlich erheblich
höher liegen werden, sollen auch noch zum Teil von den Ärzten selbst
getragen werden. Ärzten, denen auch das Geld im Endeffekt in der
Bezahlung fehlen wird, das die Krankenkassen zu dem Großprojekt
beitragen, da es jenen wiederum fehlt, um die ärztlichen Etats zu
erhöhen. Warum ein Arzt einen Etat haben muss, erschließt sich mir
noch weniger: Wenn nunmal kranke Menschen da sind, muss ein Arzt auch
dafür bezahlt werden, sie zu behandeln.
Wenn ich mir anschaue, dass die Menschen, die die Verantwortung für
die Gesundheit von vielen Menschen tragen, um Ihre Existenz bangen,
während Vorstände von z.T. maroden und heruntergekommenen Banken
Millionenbeträge verdienen, frage ich mich, ob die soziale
Marktwirtschaft wirklich das Adjektiv in ihrem Namen verdient hat.