Freitag, 3. Juli 2009

Polizei schüchtert Flashmob-Teilnehmer ein

In Karlsruhe fand am 30.06. ein Flashmob statt, der sich gegen den dort anwesenden Rekrutierungs-Truck der Bundeswehr richtete.

Jörg Rupp, grüner Bundestagskandidat, schreibt darüber in seinem Blog von dem begleitenden Polizeieinsatz. Am besten lest ihr selbst, aber hier eine kurze Zusammenfassung:

Im Vorfeld nahm die Polizei, die nicht mit ihren normalen Uniformen, sondern mit "grüner Kampfhose, Springerstiefeln und einem schwarzen T-Shirt" bekleidet war, von zahlreichen vermutlichen Flashmob-Teilnehmern die Personalien auf, immer zu zweit.

Den Flashmob selbst haben sie - von dieser Einschüchterung und ihrer Präsenz abgesehen - nicht verhindert. Als Jörg sich im Nachhinein erkundigen wollte, warum die Polizei dort die Personalien aufgenommen hat, erhielt er keine Auskunft, sondern wurde seinerseits gezwungen, gegen seinen Willen seine Personalien abzugeben. Sein Rucksack wurde durchsucht, worin sein Personalausweis sich befand. Ausserdem erhielt er einen Platzverweis.

Sowohl die Erfassung der Personalien von Teilnehmern der Protest- und Kunstform Flashmob bzw. Smartmob als auch die Erteilung eines Platzverweises an eine nachfragende Person, stellen unzulässige Aktivitäten der Polizei dar. Die Polizei darf einen friedlichen Protest nicht behindern, in dem sie die Teilnehmer einschüchtert. Die Polizei darf keinen besorgten und interessierten Bürger daran hindern, unangenehme Fragen zu stellen, in dem sie ihnen Platzverweise erteilt. Im Gegenteil muss die Polizei diese Fragen beantworten.

Ein weiteres Zeichen dass Vertrauen in die Institutionen unseres Staates immer von entsprechender Kontrolle begleitet werden muss. Wir dürfen nicht unkontrollierbare Rechte vergeben, sondern müssen mit jeder Kompetenz auch entsprechende, vor allem wirkungsvolle, Kontrollen vergeben, die im Zweifel die Bürgerrechte jedes einzelnen schützen.